Webseiten für Kanzleien und Steuerberater in Graz
Kanzleien, Steuerberater & Consultants
Warum eine starke Webseite in Recht & Beratung
Mandanten suchen Kompetenz, Diskretion und Vertrauen. Eine Kanzlei-Webseite ist Visitenkarte, Vertrauenssignal und Lead-Maschine zugleich.
Mandanten prüfen, sie stöbern nicht
Wer einen Anwalt oder Steuerberater sucht, hat ein konkretes Problem und wenig Geduld: Arbeitsrecht, Scheidung, Bauverfahren, Betriebsprüfung. Gesucht wird nach dem Rechtsgebiet mit Ort — „Arbeitsrecht Anwalt Graz“ — und geprüft wird in wenigen Minuten, ob die Kanzlei genau dafür zuständig ist.
Eine Kanzleiseite gewinnt daher nicht über Gestaltung, sondern über Zuordenbarkeit: Rechtsgebiete klar benannt, Personen mit Werdegang, Ablauf und Kosten des Erstgesprächs. Alles, was nach Marketing klingt, arbeitet in diesem Umfeld gegen Sie.
- Rechtsgebiete als eigene Unterseiten, nicht als Aufzählung auf einer Sammelseite
- Personenprofile mit Ausbildung, Zulassung, Schwerpunkten und Publikationen
- Ablauf und Kostenrahmen des Erstgesprächs offenlegen — die häufigste unausgesprochene Frage
- Erreichbarkeit und realistische Reaktionszeit statt „schnellstmöglich“
- Sachlicher Ton ohne Superlative — berufsrechtlich geboten und vertrauensbildend
Eine Seite pro Rechtsgebiet statt einer Leistungsliste
Der größte Sichtbarkeitsfehler bei Kanzleiseiten ist die Sammelseite: acht Rechtsgebiete in einer Aufzählung, jedes mit zwei Zeilen. Für Google ist keine dieser Zeilen ein Thema, für den Suchenden ist keine davon eine Antwort.
Belastbar ist der umgekehrte Weg: pro Kernrechtsgebiet eine eigene Seite, die typische Fälle beschreibt, den Verfahrensablauf erklärt und benennt, was der Mandant vorbereiten soll. Das ist genau der Inhalt, den Suchende lesen — und der Grund, warum solche Seiten auch ohne Werbebudget Anfragen bringen.
Erstkontakt ohne Sachverhalt
Ein Webformular ist der falsche Ort für Falldetails: Verschwiegenheitspflicht, Datenschutz und der Umstand, dass ein Erstkontakt noch kein Mandat begründet, sprechen dagegen. Wir bauen die Anfragestrecke daher schmal — Name, Kontakt, Rechtsgebiet, Dringlichkeit.
Dazu kommt ein Hinweis, dass über das Formular keine Fristen gewahrt und keine Unterlagen übermittelt werden sollen, plus die Möglichkeit eines Rückrufs in einem gewählten Zeitfenster. Das ist bequem für Mandanten und sauber für die Kanzlei.
Worauf es ankommt
- Klare Tätigkeitsfelder & Spezialisierungen
- Anwalts-/Berater-Profile mit Foto und Vita
- Veröffentlichungen & Auszeichnungen
- Diskrete Erstanfrage (verschlüsselt)
- Standorte mit Anfahrt & Sekretariat
- Conservative, premium Optik – kein Marketing-Look
Typische Module
Team-Profile
Tätigkeitsfelder
Anfrage-Formular
Mehrsprachigkeit
Was auf einer Kanzleiseite in Österreich gelten muss
Kanzleien und Steuerberatungen haben strengere Vorgaben als gewöhnliche Unternehmensseiten: Impressumsinhalte, Werberecht, Verschwiegenheit. Diese fünf Punkte prüfen wir bei jedem Projekt — jeweils mit Verweis auf die offizielle Quelle.
Informationspflichten im Impressum
§ 5 E-Commerce-Gesetz (ECG), § 25 Mediengesetz
Vollständiger Name, Anschrift, Firmenbuchnummer, Kammerzugehörigkeit, anwendbare Berufsregeln und Aufsichtsbehörde. Bei Kanzleien und Steuerberatungen kommt die Angabe der berufsrechtlichen Vorschriften dazu, die reine Gewerbebetriebe nicht brauchen.
Quelle: RIS — E-Commerce-GesetzBerufsrechtliche Werbebeschränkungen
§ 10 RAO und Richtlinien der Rechtsanwaltskammer, WTBG für Steuerberatung
Sachliche Information ist zulässig, marktschreierische und irreführende Werbung nicht. Praktisch heißt das: keine Erfolgsquoten, keine Superlative, keine vergleichende Werbung gegen namentlich genannte Kollegen. Wir formulieren Kanzleiseiten von Anfang an in diesem Rahmen.
Quelle: Österreichischer RechtsanwaltskammertagMandantendaten und Verschwiegenheit
DSGVO, § 9 RAO (Verschwiegenheitspflicht)
Über ein Webformular dürfen keine Sachverhaltsdetails erzwungen werden. Wir bauen die Anfragestrecke daher auf Name, Kontakt und Rechtsgebiet — alles Inhaltliche wird im Erstgespräch geklärt. Dazu: verschlüsselte Übertragung, Löschfristen und eine verständliche Datenschutzinformation.
Quelle: Datenschutzbehörde ÖsterreichReferenzen und Mandantenstimmen
DSGVO plus Verschwiegenheitspflicht
Mandate sind nicht öffentlich. Namentliche Referenzen sind nur mit nachweisbarer Zustimmung möglich, und selbst dann heikel. Belastbarer Ersatz: Fachgebiete, Verfahrensarten, Vortragstätigkeit, Publikationen und Kammerfunktionen — nachprüfbar und berufsrechtlich unproblematisch.
Quelle: Datenschutzbehörde ÖsterreichBarrierefreiheit ab 2025
Barrierefreiheitsgesetz (BaFG), European Accessibility Act
Für einen Teil der Dienstleistungen im Netz gelten Barrierefreiheitsanforderungen. Unabhängig von der konkreten Anwendbarkeit im Einzelfall bauen wir Kanzleiseiten mit ausreichendem Kontrast, skalierbarer Schrift, Tastaturbedienbarkeit und saubere Struktur für Screenreader.
Quelle: RIS — Barrierefreiheitsgesetz
Allgemeine Information zum Stand August 2026, keine Rechtsberatung. Verbindlich sind ausschließlich die verlinkten Quellen und die Auskunft Ihrer Kammer. Wir sind Webdesigner — wir setzen die Seite so auf, dass diese Punkte technisch und redaktionell abgedeckt sind.
Weiterlesen
Welche rechtlichen Pflichten für jede österreichische Unternehmensseite gelten, steht ausführlich in rechtliche Pflichten für Webseiten in Österreich.
Wie eine Kanzlei in Graz in der lokalen Suche sichtbar wird, erklären wir in wie Betriebe in Graz bei Google gefunden werden.
Für Rankings zu einzelnen Rechtsgebieten ist Suchmaschinenoptimierung in Graz der passende Einstieg.
Den allgemeinen Ablauf eines Projekts finden Sie auf Webdesign Graz.
Häufige Fragen
Müssen wir auf Werberecht achten?+
Ja, wir kennen die Vorgaben für Anwälte / Steuerberater in AT und gestalten konform.
Können Mandanten Dokumente sicher hochladen?+
Ja, verschlüsselte Upload-Portale lassen sich einbauen.
Was kostet eine Webseite für eine Kanzlei in Graz?+
Eine Kanzleiseite mit Personenprofilen, eigenen Seiten je Rechtsgebiet und Mandantenanfrage ist im überschaubaren Rahmen umsetzbar. Mehraufwand entsteht durch redaktionelle Fachtexte, Mehrsprachigkeit und eine Mandanten-Dokumentenübergabe. Fixpreis nach dem kostenlosen Erstgespräch, mit Bestpreisgarantie.
Darf eine Kanzlei in Österreich überhaupt für sich werben?+
Sachliche Information über Tätigkeitsbereiche, Personen und Qualifikation ist zulässig. Unzulässig sind marktschreierische, irreführende oder vergleichende Werbung und Angaben über Erfolgsaussichten. Verbindliche Auskunft gibt Ihre Kammer; wir formulieren die Seite von Anfang an in diesem Rahmen.
Was muss im Impressum einer Kanzleiseite stehen?+
Über die allgemeinen Angaben nach dem E-Commerce-Gesetz hinaus: Kammerzugehörigkeit, anwendbare berufsrechtliche Vorschriften und die zuständige Aufsichtsbehörde. Die Punkte und die Quellen dazu finden Sie in der Pflichtenübersicht auf dieser Seite.
Darf ich Mandantenstimmen oder Referenzen zeigen?+
Mandate unterliegen der Verschwiegenheitspflicht, und Bewertungen kippen schnell in Richtung Werbung mit Erfolgsaussichten. Belastbarer Ersatz: Fachgebiete, Verfahrensarten, Vorträge, Publikationen und Kammerfunktionen — nachprüfbar und berufsrechtlich unproblematisch.
Wie gehe ich mit Anfragen über das Kontaktformular um?+
So, dass keine Falldetails hineingeschrieben werden müssen: Name, Kontakt, Rechtsgebiet und Dringlichkeit genügen. Dazu ein deutlicher Hinweis, dass über das Formular keine Fristen gewahrt und keine Unterlagen übermittelt werden. Alles Inhaltliche wird im Erstgespräch geklärt.
Wie werde ich bei „Anwalt Arbeitsrecht Graz“ gefunden?+
Über eine eigene, inhaltlich ausgearbeitete Seite genau zu diesem Rechtsgebiet mit Ortsbezug — nicht über eine Sammelseite mit acht Aufzählungspunkten. Dazu ein vollständiges Google-Unternehmensprofil und Fachbeiträge, die tatsächlich Fragen beantworten.
Lohnt sich ein Fachblog für eine Kanzlei?+
Ja, wenn er echte Fragen beantwortet statt Gesetzestexte zu wiederholen: Was gilt bei einer Kündigung in der Probezeit, welche Fristen laufen bei einer Betriebsprüfung. Solche Beiträge bringen langfristig Anfragen und stützen gleichzeitig die Seiten zu den Rechtsgebieten.
Können Sie eine bestehende Kanzleiseite übernehmen?+
Ja. Wir sehen uns Struktur, Impressum, Datenschutz und Inhalte an und sagen offen, ob eine Überarbeitung genügt oder ein Neuaufbau sinnvoller ist. Bestehende Fachtexte übernehmen wir, wo sie tragen.
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