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    Rechtliche Pflichten für Ihre Webseite in Österreich

    Andre, LaunchWeb Graz06. August 202610 Min. Lesezeit

    Abmahnungen und Beschwerden entstehen selten aus bösem Willen, sondern fast immer aus Unwissen. Die wichtigsten Pflichten für österreichische Unternehmenswebseiten lassen sich in einem Nachmittag abarbeiten.

    Dieser Beitrag gibt einen Überblick über die Themen, die Sie kennen sollten – als Orientierung, nicht als Rechtsberatung.

    Impressum und Offenlegung

    Die Informationspflichten für Webseiten ergeben sich in Österreich vor allem aus dem E-Commerce-Gesetz (ECG), dem Mediengesetz (MedienG), der Gewerbeordnung und dem Unternehmensgesetzbuch (UGB).

    Das Impressum muss von jeder Seite aus mit maximal zwei Klicks erreichbar und klar als solches bezeichnet sein.

    Typische Pflichtangaben

    • 01Firmenname und Rechtsform, Sitz und vollständige Geschäftsanschrift
    • 02Kontaktdaten inklusive E-Mail-Adresse
    • 03Firmenbuchnummer und Firmenbuchgericht, sofern eingetragen
    • 04UID-Nummer, sofern vorhanden
    • 05Gewerbeaufsichtsbehörde bzw. zuständige Bezirksverwaltungsbehörde
    • 06Kammerzugehörigkeit (in der Regel WKO, Fachgruppe) und anwendbare berufsrechtliche Vorschriften
    • 07Bei Webseiten mit redaktionellem Inhalt zusätzlich Offenlegung nach MedienG: Eigentümerverhältnisse und grundlegende Ausrichtung

    Datenschutzerklärung nach DSGVO

    Sobald Sie personenbezogene Daten verarbeiten – und das tut praktisch jede Webseite mit Kontaktformular oder Serverlogs – brauchen Sie eine Datenschutzerklärung nach Art. 13 DSGVO.

    Sie muss verständlich beschreiben, wer verantwortlich ist, welche Daten zu welchem Zweck auf welcher Rechtsgrundlage verarbeitet werden, wie lange gespeichert wird, welche Dienstleister eingebunden sind und welche Rechte Betroffene haben – inklusive Beschwerderecht bei der österreichischen Datenschutzbehörde.

    Häufig übersehen: eingebundene Drittdienste wie Schriftarten, Kartendienste, Videoplayer oder Analysewerkzeuge müssen einzeln genannt werden.

    Cookies und Einwilligung

    Technisch nicht notwendige Cookies und vergleichbare Technologien dürfen erst nach aktiver Einwilligung gesetzt werden. Das betrifft Analyse-, Marketing- und Retargeting-Werkzeuge.

    Ein Banner, das nur informiert, genügt nicht. Ablehnen muss genauso einfach möglich sein wie Zustimmen, und die Einwilligung muss widerrufbar sein.

    Wichtig für die Praxis: Skripte dürfen erst nach der Zustimmung geladen werden – ein Banner, unter dem im Hintergrund bereits alles läuft, erfüllt die Anforderung nicht.

    Barrierefreiheit

    Mit dem Barrierefreiheitsgesetz, das die EU-Richtlinie 2019/882 umsetzt, gelten seit 28. Juni 2025 Barrierefreiheitsanforderungen für bestimmte Produkte und Dienstleistungen im Verbrauchergeschäft – etwa Onlineshops, Buchungssysteme, Bankdienstleistungen oder E-Books.

    Es gibt Ausnahmen, unter anderem für Kleinstunternehmen im Dienstleistungsbereich. Ob Sie betroffen sind, hängt von Ihrer Unternehmensgröße und der Art Ihres Angebots ab – das sollten Sie im Einzelfall prüfen lassen.

    Unabhängig von der Pflicht: Kontraste, Tastaturbedienbarkeit, Alternativtexte und klare Formulare verbessern die Nutzung für alle Besucher und wirken sich positiv auf die Sichtbarkeit aus.

    Kontaktformulare, Newsletter und Werbung

    Kontaktformulare sollten nur die Daten abfragen, die tatsächlich nötig sind, und auf die Datenschutzerklärung verweisen. Eine vorangekreuzte Checkbox ist keine gültige Einwilligung.

    Für Newsletter und Werbe-E-Mails gilt in Österreich § 174 TKG 2021: Zusendungen an Verbraucher ohne vorherige Einwilligung sind unzulässig. Etabliert hat sich das Double-Opt-in-Verfahren mit Bestätigungslink; jede Aussendung braucht eine funktionierende Abmeldemöglichkeit.

    Bilder, Schriften und fremde Inhalte

    Verwenden Sie nur Bilder, für die Sie eine Lizenz besitzen, und halten Sie den geforderten Urhebernachweis ein. Bilder aus einer Bildersuche zu übernehmen ist der häufigste und teuerste Fehler.

    Schriften sollten lokal eingebunden werden, statt sie bei jedem Seitenaufruf von einem externen Server zu laden – dabei wird die IP-Adresse der Besucher übertragen.

    Bei Fotos von Personen brauchen Sie deren Zustimmung; bei Mitarbeiterfotos sollte diese schriftlich vorliegen und für den Fall des Ausscheidens geregelt sein.

    Kurzcheck vor dem Livegang

    Diese Liste hilft, die wichtigsten Punkte durchzugehen.

    • 01Impressum mit allen Pflichtangaben, von jeder Seite erreichbar
    • 02Datenschutzerklärung, die alle eingesetzten Dienste nennt
    • 03Cookie-Banner mit gleichwertigem Ablehnen und Widerrufsmöglichkeit
    • 04Keine Drittskripte vor der Einwilligung
    • 05Schriften lokal eingebunden
    • 06Alle Bilder lizenziert, Personenfotos mit Zustimmung
    • 07Kontaktformular mit Datenschutzhinweis und ohne unnötige Pflichtfelder
    • 08Newsletter nur mit Double-Opt-in
    • 09Barrierefreiheit geprüft bzw. Betroffenheit abgeklärt

    Häufige Fragen

    Reicht ein Impressum-Generator aus dem Internet?

    Als Ausgangspunkt oft ja, geprüft werden sollte er trotzdem – insbesondere bei Kammerzugehörigkeit, Behörde und berufsrechtlichen Vorschriften. Im Zweifel lassen Sie es rechtlich prüfen.

    Brauche ich ein Cookie-Banner, wenn ich kein Analysewerkzeug nutze?

    Wenn ausschließlich technisch notwendige Cookies gesetzt werden, ist keine Einwilligung erforderlich. Sobald externe Dienste eingebunden sind, ändert sich das meist.

    Gilt die Barrierefreiheitspflicht auch für meinen kleinen Betrieb?

    Das hängt von Unternehmensgröße und Art der Dienstleistung ab. Für bestimmte Kleinstunternehmen bestehen Ausnahmen – klären Sie das im Einzelfall ab.

    Dieser Beitrag ist eine allgemeine Orientierung nach bestem Wissen und ersetzt keine Rechtsberatung. Rechtslage und Auslegung können sich ändern – lassen Sie Ihren konkreten Fall im Zweifel von einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt prüfen.

    Die Barrierefreiheit ist dabei der aufwendigste Punkt – wie wir sie technisch umsetzen, zeigt unsere Seite zur barrierefreien Webseite in Graz.

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